Aktuell werden die Inhalte aus diesem Internetauftritt sukzessiv in das Bildungsportal Niedersachsen übertragen. Schon jetzt führen einige Verlinkungen direkt ins Bildungsportal Niedersachsen.

 

Niederländisch

Niederländisch als allgemeinbildende Fremdsprache in der beruflichen Bildung

 

Übergeordnete Zielsetzungen

In einer zunehmend globalisierten Welt spielen die berufsbezogenen Fremdsprachenkompetenzen eine immer wichtigere Rolle, um flexibel und erfolgreich den vielfältigen Herausforderungen im beruflichen Alltag gewachsen zu sein.

In diesem Rahmen steht die berufliche Handlungskompetenz in der Fremdsprache im Zentrum des Unterrichts der unterschiedlichen Schulformen des beruflichen Schulwesens.

 

Das Hauptziel des Fremdsprachenunterrichts im berufsbildenden Bereich ist die Förderung der Kommunikationskompetenz in der Fremdsprache für Alltag, Beruf und Studium. Anders als im allgemeinbildenden Schulwesen sollen die Lernenden in die Lage versetzt werden, insbesondere fremdsprachlich geprägte berufliche Situationen zu bewältigen.

Dazu ist es erforderlich, den allgemein sprachlichen Wortschatz zu festigen und zu erweitern, einen berufsspezifischen Fachwortschatz aufzubauen und grammatische Strukturen gebrauchen zu lernen, die im Rahmen der jeweiligen Situation zur Umsetzung einer Kommunikationsabsicht dienlich sind.

In diesem Zusammenhang wird auch die interkulturelle Kompetenz, d.h. ein Verständnis für andere Kulturen zu entwickeln, gefördert.

Darüber hinaus kommt in bestimmten Schulformen der Fremdsprache für den Erwerb eines weiterführenden schulischen Abschlusses eine besondere Bedeutung zu. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Schüler/ eine Schülerin den „Erweiterten Sekundarabschluss I“ erwerben möchte, der die Voraussetzung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe ist.

 

Fremdsprachen in der Beruflichen Bildung

Vorrangig wird Englisch an den Berufsbildenden Schulen unterricht. Daneben werden weitere Fremdsprachen, z. B. Spanisch, Französisch, Niederländisch,  in einzelnen speziellen Schulformen angeboten. Hier wäre zunächst das Berufliche Gymnasium zu nennen, in dem eine zweite Fremdsprache verpflichtend ist. In anderen Schulformen kann die Fremdsprache Englisch um eine weitere Fremdsprache ergänzt, ggf. aber auch ersetzt werden.

 

Für das Berufliche Gymnasium gilt, dass Schülerinnen und Schüler, die vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe nicht mindestens über vier aufsteigende Schuljahre eine zweite Fremdsprache – i.d.R. Französisch, Latein, Niederländisch oder Spanisch – erlernt haben, in der Klasse 11 (Einführungsphase) und in den Jahrgängen 12 und 13 (Qualifikationsphase) durchgehend vierstündig eine zweite Fremdsprache belegen müssen. Wer also vor Eintritt in ein Berufliches Gymnasium die Belegungsverpflichtung für die zweite Fremdsprache erfüllt hat, ist nicht gezwungen, eine weitere Fremdsprache zu erlernen.

Die in der Einführungsphase neu beginnende Fremdsprache kann nur auf grundlegendem Anforderungsniveau erlernt werden. Dabei wird am Ende der Qualifikationsphase das gehobene Niveau (B1 nach GER) erreicht, welches zur selbstständigen Sprachanwendung befähigt.

Darüber hinaus ist es vorstellbar, dass Spanisch, Französisch oder auch Niederländisch als fortgeführte Fremdsprache an Beruflichen Gymnasien angeboten wird.

 

Wer an einer Berufsoberschule (BOS) nicht die Fachgebundene Hochschulreife, sondern die Allgemeine Hochschulreife erwerben möchte, muss am Ende der 13. Klasse Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache auf dem gehobenen Niveau (B1) nachweisen. Dieser Nachweis wird erbracht durch

  • die Teilnahme am Unterricht der BOS in der zweiten Fremdsprache im Umfang von 320 Stunden mit mindestens der Note ausreichend im Abschlusszeugnis oder
  • den Nachweis der Teilnahme am versetzungserheblichen Unterricht in der Fremdsprache Französisch, Latein, Niederländisch oder Spanisch bis zum Ende der Sekundarstufe I in mindestens vier aufsteigenden Schuljahren oder
  • ein im Rahmen der beruflichen Bildung erworbenes KMK-Fremdsprachenzertifikat der Niveaustufe II  oder
  • eine Ergänzungsprüfung in Französisch, Niederländisch oder Spanisch die mit mindestens der Note ausreichend bestanden wird.

Eine Sonderform innerhalb der beruflichen Bildungsgänge stellt die Berufsqualifizierende Berufsfachschule – Kaufmännische Assistentin/ Kaufmännischer Assistent mit dem Schwerpunkt Fremdsprachen und Korrespondenz dar. Hier wird Französisch bzw. Niederländisch oder Spanisch als neubeginnende Pflichtfremdsprache neben Englisch mit dem Ziel erlernt, sich in beruflichen Situationen auch in einer zweiten Fremdsprache angemessen zu verständigen. Daher wird für die neu eingeführte Fremdsprache das gehobene Niveau (B1) angestrebt. Wird Französisch, Niederländisch oder Spanisch als zweite Fremdsprache fortgeführt, orientiert sich der Unterricht bezüglich des Niveaus an der Fremdsprache Englisch.

 

Neben Wahlkursen können Auszubildende, die eine duale Berufsausbildung absolvieren, u. U. anstelle des Englischunterrichts auch Fremdsprachenunterricht in Französisch, Spanisch oder Niederländisch erhalten. Das dabei angestrebte Niveau orientiert sich an der Unterrichtsdauer und den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler. 

 

In der Grenzregion zu den Niederlanden werden die Auszubildenden im beruflichen Alltag häufig mit Situationen in der Fremdsprache Niederländisch konfrontiert. Daher bieten berufsbildende Schulen und insbesondere Berufliche Gymnasien in der direkten Nachbarschaft zu den Niederlanden ein Fremdsprachenangebot in Niederländisch als Ergänzung bzw. Alternative zum Englischunterricht an. In der Regel handelt es sich um Anfängerunterricht auf dem Niveau A1-A2 nach GER (grundlegendes Niveau), der die Schülerinnen und Schüler am Ende der Ausbildung befähigt, einfache berufliche Situationen, aber auch Alltagssituationen in der Fremdsprache Niederländisch zu bewältigen. In den letzten Jahren ist der Anteil der niedersächsischen Abiturienten, die ein Studium in den Niederlanden aufnehmen wollen sprunghaft gestiegen, so dass auch Zertifikatskurse auf dem Niveau B1 und B2 oder gar das Niveau C1 des CNaVT (siehe unten) auf akademischem Niveau ins Blickfeld gerät. Dieses Niveau ist allerdings nur zu erreichen, wenn die Schüler schon in der Sekundarstufe I Niederländisch als zweite Fremdsprache erlernt haben (möglich an ca. 30 Realschulen und Oberschulen und ca. 20 Gymnasien und Gesamtschulen) und diese Niederländischkenntnisse auf B1-Niveau in fortgeführten Kursen (wie an den gymnasialen Oberstufen) zum B2/C1-Nieveau führen.

 

Neben dem Unterricht in der Berufsschule kann sich das Angebot der Fremdsprache Niederländisch auch an die Schülerinnen und Schüler richten, die für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife eine zweite Fremdsprache belegen müssen. Auch hier beginnt der Unterricht i. d. R. als Anfängerunterricht auf dem Niveau A1-A2  und strebt das gehobene Niveau für die Kompetenzbereiche Sprechen und Schreiben (B1 nach GER) bzw. das höhere Niveau für die Fertigkeiten Hör- und Sehverstehen sowie Lesen (B2 nach GER) an. Interessant ist dieses Angebot insbesondere für die Schülerinnen und Schüler, die im Anschluss an das Berufliche Gymnasium ein Studium an einer Hochschule in den Niederlanden aufnehmen möchten.  Niederländisch kann im Einzelfall auch in anderen Vollzeitschulformen angeboten werden.

 

Die für Niederländisch gemachten Ausführungen gelten ebenfalls für alle weiteren neu zu erlernenden Fremdsprachen.

 

Das „Certificaat Nederlands als vreemde taal“ in der beruflichen Bildung

Über das vielschichtige Fremdsprachenangebot hinaus, können berufsbildende Schulen ihren Schülerinnen und Schüler auch die Teilnahme an einer Niederländisch-Zertifikatsprüfung ermöglichen.

 

Globalisierung, Internationalisierung, Europäisierung- es gibt vielfältige Herausforderungen, die Fremdsprachenlernen nicht nur aus privaten, sondern vielmehr auch aus beruflichen Gründen notwendig machen. Neben der wachsenden beruflichen Mobilität -auch über Deutschlands Grenzen hinaus- ist angemessenes fremdsprachliches Handeln unabdingbar.

Diesen Anforderungen wird im Unterricht an berufsbildenden Schulen ohnehin besonders Rechnung getragen, allerdings sind aus der Zeugnisnote die unterschiedlichen fremdsprachlichen Stärken eines Schülers oder einer Schülerin im Detail nicht erkennbar. Durch eines der Zertifikate wird ein nachvollziehbares fremdsprachliches Profil nach internationalen Standards ausgewiesen, das

  • im niederländische Sprachraum und für alle niederländischsprachigen Mitarbeiter von betrieben und Verwaltungen lesbar ist,
  • sich von der Masse abhebt und damit den Inhaber wettbewerbsfähig auf dem Arbeitsmarkt macht.

 

Kenntnisse werden in folgenden Profilen  und verschiedenen Kompetenzstufen (aufsteigend) dokumentiert:

  • Profiel Toeristische en Informele Taalvaardigheid
  • Profiel Maatschappelijke Taalvaardigheid
  • Profiel Professionele Taalvaardigheid
  • Profiel Taalvaardigheid Hoger Onderwijs
  • Profiel Academische Taalvaardigheid

 

Diese Zertifikate kann jede niedersächsische berufsbildende Schule für ihre Schülerinnen und Schüler anbieten. Sollte dieses der Fall sein, melden sich die Schülerinnen und Schüler freiwillig zur Prüfung an. Hierbei entscheidet der Prüfling nach Beartung durch die Niederländisch-Lehrkraft, auf welchem Niveau des GER er sich zertifizieren lassen möchte. Die angehenden Prüflinge werden im Regelunterricht vorbereitet und besuchen keine Prüfungsvorbereitungskurse. Allerdings bieten manche Volkshochschulen im Grenzraum  Vorbereitungskurse an, wenn ein Schüler z. B. plant, in den Niederlanden oder Belgien ein Hochschulstudium aufzunehmen. Von vielen niederländischen und flämischen Universitäten wird das CNaVT als notwendig zu erbringender Sprachnachweis anerkannt. Eine Liste der Hochschulen ist auf der unten genannten Homepage zu finden.

Um den zusätzlichen Aufwand der zentralen Prüfungserstellung sowie den zeitlichen und organisatorischen Mehraufwand der durchführenden Kolleginnen und Kollegen zu decken, ist bei der Anmeldung eine Prüfungsgebühr zu entrichten. Über Termine und den organisatorischen Rahmen informiert die Schule.

 

Weitergehende Informationen und Musteraufgaben zu einzelnen Prüfungen finden Sie auf der Seite des CNaVT: http://www.cnavt.org/main.asp

 

Informations- und Kommunikationsplattform Niederländisch

Auf dem Niedersächsischen Bildungsserver ist seit dem Jahre 2001 eine Plattform für Niederländisch-Lehrkräfte und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst eingerichtet:

https://niederlaendisch.nline.nibis.de/nibis.php

 

Neben einem Terminkalender mit Fortbildungsveranstaltungen und einem regelmäßig erscheinenden Nieuwsbrief (mit Archiv) gibt es einen (Passwort-geschützten) Materialfundus für alle Schulformen  und eine Übersicht anderer Fachportale, hierbei auch eine kommentierte Linkliste mit über 1000 Linkkommentaren für den NVT-Unterricht.

 

Elsine Wortelen, Gymnasium Nordhorn, Landesbeauftragte für die nds.-ndl. Kooperation im Bildungsbereich

 

Kontakt: siehe Kommunikationsplattform Niederländisch.

 

Redaktion

Kommunikationsplattform Niederländisch

Drucken
zum Seitenanfang